
Wie bestehe ich die MPU?
Wie bestehe ich die MPU? Kann man die MPU überhaupt erfolgreich bestehen? Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn
Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle des zuständigen Wohnortes erteilt werden. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung. Die Führerscheinstelle hat die Voraussetzungen zu prüfen.
Der Antrag auf Erteilung der neuen Fahrerlaubnis kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle benötigen Sie folgendes für alle Klassen:
Für folgende FE-Klassen benötigen Sie folgendes:
-Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle gem. § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) (Gültigkeit: 2 Jahre)
– Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß § 19 FeV
Je nach den Umständen des Einzelfalls seitens der Führerscheinstelle Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung bestehen, die vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, sollen diese in der Regel anhand eines Eignungsgutachtens aufgeklärt werden.
Ob Sie eine MPU machen müssen, sagt Ihnen die Führerscheinstelle.
Die Kosten für das Gutachten tragen Sie. Sollten Sie dieses nicht fristgerecht vorlegen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ablehnen.
Hierbei ist wichtig, frühzeitig/ggf. während der Sperrfrist, die Zeit bis zur Begutachtung zu nutzen, um fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies sagt Ihnen jedoch die Führerscheinstelle meist nicht, ob Sie eine Abstinenz benötigen oder nicht (Alkohol- oder Drogenproblematik). Und wenn, dann sollten Sie diese Aussagen unbedingt mit einem MPU-Experten besprechen, denn der kann diese dann einschätzen und ggf. verifizieren. Wichtig: Die Führerscheinstelle oder „Bekannte, die schon eine MPU gemacht haben“, wissen dies nicht in ihrem speziellen Fall.
Wurde die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen wurde, so kann die Fahrerlaubnis in der Regel nur erteilt werden, wenn Sie zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen haben. Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger gibt es besondere Aufbauseminare. Welches Seminar Sie belegen sollten, sagt Ihnen Ihre Führerscheinstelle.
Erstmalig alkoholauffällige Kraftfahrer, denen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an einem speziellen Aufbauseminar zur Verkürzung der Sperrfrist teilzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle.
Wann muss ich ggf. (zusätzlich) ein fachärztliches Gutachten vorlegen?
Bei Drogen; wenn
Bei Alkohol, wenn
Bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen, wenn
Wann muss man mit der Anordnung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung rechnen?
Bei Alkohol, wenn
Bei Betäubungsmitteln, wenn
Bei anderen Auffälligkeiten, wenn
Das ist allerdings keine vollständige Aufzählung, nur eine Aufzählung der wichtigsten Begutachtungsanlässe.
Wichtig für Sie:
Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen.
Wann kann ich eine Begutachtung durchführen lassen?
Diese kann erst im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens durchgeführt werden und muss von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet sein. In der Regel ist die Begutachtung erst einen Monat vor Ablauf der festgelegten Sperre möglich (wichtig: unbedingt mit der Führerscheinstelle absprechen).
Ist ein negatives Gutachten vermeidbar?
Ja, definitiv. Wenn Sie die Zeit der Sperrfrist bzw. des Fahrerlaubnisentzuges nutzen und sich auf die MPU vorbereiten. Hier kann Ihnen auch genau gesagt werden, ob Sie z.B. bei einer Drogen-/Alkoholfragestellung eine Abstinenz benötigen. Um die Aussicht auf ein positives Gutachten zu erhöhen, suchen Sie sich einen wirklich kompetenten Vorbereiter, der Sie optimal auf die MPU vorbereiten wird. Wir MPU- Experten sind für Sie da. Vereinbaren Sie am besten gleich ein kostenloses Erstgespräch mit uns oder buchen Sie die VIP-Einzelberatung oder das Wochenend-Seminar, um Ihre MPU erfolgreich zu bestehen.
Was passiert mit meiner Fahrerlaubnis auf Probe?
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. mit dem freiwilligen Verzicht endet die Probezeit. Danach beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und eine gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht früher bereits eine Verlängerung erfolgt ist. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist meist eine Auflage für die Fahrerlaubnis, dies aber bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde abklären. Es bietet sich an, eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bereits bei Beantragung der neuen Fahrerlaubnis vorzulegen.
Was bedeutet eine Ausnahme von der Sperrfrist?
Das Gericht bestimmt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, dass für die Dauer dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann (Sperre). Es kann von der Sperre bestimmte Kraftfahrzeuge (wie z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen) ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie während der Sperre in der Regel nicht fahren.
Wie kann ich erreichen, dass meine Sperrfrist verkürzt wird?
Das Gericht kann auf Antragstellung die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein könnten.
Dies ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten der Sperre möglich. Bitte dies mit einem entsprechenden Anwalt besprechen. Die Gerichte entscheiden über eine Sperrzeitverkürzung.
Was passiert mit meiner ausländischen Fahrerlaubnis?
Auch, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in Deutschland kein KFZ führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind.
Wie, die MPU-Experten*innen, beraten Sie gerne. Buchen Sie gleich ein kostenloses Erstgespräch bei uns! www.mpu-expertin.de
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Kontakt:
MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz
Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach
Tel. 0172/7877071
Festnetz: 07121/2659165
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