Mögliche MPU Fragestellungen durch die Behörde

Die MPU ist immer anlassbezogen, dies bedeutet, es gibt immer einen Grund für Ihren Fahrerlaubnisentzug. Und deshalb ist es wichtig, diesen Anlass für eine MPU zu wissen, denn danach richtet sich auch der Gutachter am Tag Ihrer MPU.

Die Behörde stellt gemäß dem Untersuchungsanlass (oder auch mehrere) die Fragestellungen für Ihren Untersuchungsanlass bei der MPU.

Diese werden von den Gutachtern am Untersuchungstag somit erfragt, um zu schauen, ob Ihre MPU positiv oder negativ ausfallen wird.

Hier kommt nun eine Auflistung aller möglichen Fragestellungen durch die Führerscheinstellen.

Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Fragestellungen immer variieren können (und teilweise auch ähnlich sind).

1. Straf-/Verkehrsrechtliche Fragestellungen (mit ggf. der Frage nach Aggressionspotential) durch die Behörde

  • Ist aufgrund der aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung und der Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial, entstandenen Zweifel zu erwarten, dass der zu Begutachtende auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist zu erwarten, dass der Untersuchte trotz der aktenkundigen Verkehrsverstöße zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen und die Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht erfüllen wird?
  • Ist aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu erwarten, dass der zu Begutachtende auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist anhand der aufgrund der erheblichen/wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu erwarten, dass der zu Begutachtende auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist trotz der Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zu erwarten, dass der Untersuchte die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse B) im Verkehr erfüllt?
  • Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist trotz der Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zu erwarten, dass der Untersuchte die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse B) im Verkehr erfüllt?
  • Ist trotz der aktenkundigen (erheblichen) Straftat- Fahren ohne Fahrerlaubnis, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, zu erwarten, dass sich Herr XX künftig im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten, also bei der Verkehrsteilnahme nicht erheblich oder wiederholt gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen wird?
  • Ist trotz der aktenkundigen (erheblichen) Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (B. Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis) nicht zu erwarten, dass Herr Name erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“
  • Ist zu erwarten, dass Herr Name auch zukünftig gegen straf­rechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen Straftaten (in Klammern: im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr / im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung / aufgrund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial) zu erwarten, dass Herr / Frau … die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse) im Verkehr erfüllt und dass er/sie nicht erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
  • Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen (erheblichen) Straftat(en):
    – Im Zusammenhang mit der Krafteignung
    – aufgrund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential
    – die unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde(n)
    – entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass der/die Untersuchte erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche und/oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird? 

2. Alkoholfragestellung(en) durch die Behörde

  • Ist zu erwarten, dass der zu Begutachtende auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1/2, Klasse B in Frage stellen?
  • Ist zu erwarten, dass der Obengenannte zukünftig ein Kraftfahrzeug und Alkoholeinfluss führen wird oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klassen in Frage stellen?
  • Ist zu erwarten, dass Herr XX auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug und/oder fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE-Klassen AM, A1, A, B, BE und L) und/oder fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges (hier: Fahrrad) in Frage stellen?
  • Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppen 1 und 2 (FE-Klassen BC1E) in Frage stellen?
  • Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch zu erwarten, dass Herr XX zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Ist insbesondere gewährleistet, dass er das Führen eines (Kraft-) Fahrzeuges und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann? Liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs der Gruppe 1 (FE-Klassen AM, B und L) in Frage stellen?
  • Kann der Untersuchte trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein KFZ der Gruppe 1+2 sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein KFZ unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?“
  • Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse/n FE-Klasse in Frage stellen?
  • Kann Herr/Frau XX trotz der festgestellten Alkoholabhängigkeit ein Kraftfahrzeug der Gruppe ½ sicher führen? Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass die Abhängigkeit im Sinne der Anlage 4 zur FeV nicht mehr besteht und eine stabile Alkoholabstinenz vorliegt?“
3. Drogen-/Arzneimittel-/
Psychoaktiv wirkende Stoffe-/ BTM- Fragestellungen durch
die Behörde
  • Kann der zu Untersuchende trotz der Hinweise auf früheren Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der beantragten Klasse sicher führen? Ist nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
  • Kann der Untersuchte trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme/Drogenabhängigkeit ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE Klasse BC1E) sicher führen? Liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass der Untersuchte weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert?
  • Kann Herr/Frau XXX trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
  • Ist Herr/Frau XXX regelmäßiger oder gewohnheitsmäßiger Konsument von Drogen oder liegen als Folge eines unkontrollierten Drogenkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen?
  • Ist Herr/Frau XXX in der Lage, seinen Drogengebrauch und das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu trennen?
  • Kann Herr/Frau XXX trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie zusätzlicher Zweifel an der Eignung (in Klammern: Gründe für zusätzliche Zweifel analog Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV) ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse) sicher führen. Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr/Frau XXX ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?
  • Kann Herr/Frau XXX trotz der Hinweise auf Arzneimittelmissbrauch oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse … ) sicher führen?
  • Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr/Frau XXX ein Kraftfahrzeug unter dem unkontrollierten Einfluss von Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen führen wird?

3. 1 – Beispielfragestellungen bei „Cannabis auf Rezept“

  • „Werden die Cannabis-Blüten zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und ist insbesondere eine ärztliche Begleitung, Instruktion, Betreuung und Überwachung der Auswirklungen auf die Leistungsfähigkeit sichergestellt?
  • Sind dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen?
  • Liegt als Indikation für die BtM-Verordnung eine Grunderkrankung vor, die eine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist und die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt?
  • Ist zu erwarten, dass in Situationen, in denen die Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilgenommen wird?“
  • „Kann Herr/Frau XXX trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 / 2 (FE-Klasse B, M und L) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er* auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von nicht verordneten Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
  • Ist Herr/Frau XXX aufgrund der Einnahme des verordneten medizinischen Cannabis in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen?“
  • Kann Herr/Frau XXX trotz des medizinisch verordneten Konsums von Cannabisblüten und dem darüber hinaus erfolgten Cannabiskonsum ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 und 2 (Klasse A, B, C1E) sicher führen?
  • Ist bei Herr/Frau XXX zu erwarten, dass sie die verordneten Cannabisblüten ordnungsgemäß nach der Vorgabe des Arztes einnimmt und bestehen trotzdem keine Leistungseinschränkungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 und 2 in Frage stellen?“ 
  • „Liegen bei Herrn/Frau XXX trotz regelmäßiger Einnahme von Cannabis besondere Umstände vor, welche das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 (FE-Klassen: B, AM, L) erwarten lassen (vgl. Nr. 3 der Vorbemerkungen zur Anlage 4 FeV)?
  • Ist Herr/Frau XXX in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 (FE-Klassen: B, AM, L) gerecht zu werden (Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß)?
  • Liegt bei Herrn/Frau XXX eine ausreichende Compliance (u.a. Krankheitseinsichtigkeit, kein Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen inklusive Alkohol, regelmäßige überwachte Medikamenten- bzw. Cannabiseinnahme (Hinweise auf – ggf. Selbstinduzierte Unter- oder Überdosierung) vor und wird diese auch umgesetzt (Adhärenz)?
    Sind bei Herrn/Frau XX fachlich einzelfallbegründete regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abstand und wie lange? Was soll regelmäßig kontrolliert und attestiert werden? Sind diese hier ausnahmsweise der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen (mit Begründung)?
  • Ist bei Herrn/Frau XXX eine fachlich einzelfallbegründete Nachuntersuchung notwendig? Wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand?“

4. Weitere mögliche Fragestellungen durch die Behörde

  • Kann Herr/Frau XXX trotz der festgestellten/vermuteten Gesundheitsstörung ein Kraftfahrzeug der o. a. Klasse/n sicher führen?
  • Ist zu erwarten, dass Herr/Frau XXX zukünftig den körperlichen und geistigen Anforderungen zur gewerblichen Personenbeförderung genügt?
  • Bietet Herr/Frau XXX angesichts der aktenkundigen Auffälligkeiten die Gewähr dafür, dass er der besonderen Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen mit Mietwagen und Taxen gerecht wird?
  • Erfüllt der/die Untersuchte bereits die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von Fahrzeugen der oben genannten Klasse(n) im Rahmen der Ausbildung als Berufskraftfahrer?
  • Hat der/die Untersuchte bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der o.g. Klassen gewährleisten?
  • Kann der/die Untersuchte trotz der vom sachverständigen oder Prüfer mitgeteilten Auffälligkeiten ein Kraftfahrzeug der o. g. Klasse(n) sicher führen?
    Erfüllt der/die Untersuchte die körperlich- geistigen Anforderungen an den Beruf des Fahrlehrers und ist insbesondere das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1/2 auch im Rahmen von Ausbildungsfahrten gewährleistet?

5. Bei Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist

  • Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte an einem Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist mit Erfolg teilnehmen kann? Bestehen nach erfolgreicher Teilnahme an einem derartigen Kurs noch Bedenken gegen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der (ggf. verkürzten) Sperrfrist?“

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Kontakt:

MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz

Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach

Tel. 0172/7877071

Festnetz: 07121/2659165
Info77@mpu-expertin.de
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