Die MPU ist immer anlassbezogen, dies bedeutet, es gibt immer einen Grund für Ihren Fahrerlaubnisentzug. Und deshalb ist es wichtig, diesen Anlass für eine MPU zu wissen, denn danach richtet sich auch der Gutachter am Tag Ihrer MPU.
Die Behörde stellt gemäß dem Untersuchungsanlass (oder auch mehrere) die Fragestellungen für Ihren Untersuchungsanlass bei der MPU.
Diese werden von den Gutachtern am Untersuchungstag somit erfragt, um zu schauen, ob Ihre MPU positiv oder negativ ausfallen wird.
Hier kommt nun eine Auflistung aller möglichen Fragestellungen durch die Führerscheinstellen.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Fragestellungen immer variieren können (und teilweise auch ähnlich sind).
1. Straf-/Verkehrsrechtliche Fragestellungen (mit ggf. der Frage nach Aggressionspotential) durch die Behörde
2. Alkoholfragestellung(en) durch die Behörde
3. 1 – Beispielfragestellungen bei „Cannabis auf Rezept“
4. Weitere mögliche Fragestellungen durch die Behörde
5. Bei Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist
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Kontakt:
MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz
Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach
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