FAQ - Die wichtigsten Fragen zur MPU - vorab erklärt

Natascha Schlienz - MPU-Expertin.de - MPU-Vorbereitung Beratung Reutlingen Tübingen Stuttgart VIP Premium Einzelberatung

Oder Sie vermuten, dass Sie zur MPU geschickt werden könnten?

Erstmal Ruhe bewahren und holen Sie sich wirklich Hilfe bei Fachleuten.

Ab diesem Zeitpunkt werden Sie mit vielen Fragen konfrontiert und Sie haben selber viele Fragezeichen im Kopf. Das kann einen schon leicht zur Verzweiflung bringen, wenn Sie nicht wissen, was Sie genau machen sollten. Wenn Sie sich gut mit einem MPU Experten an Ihrer Seite vorbereiten, werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die MPU im ersten Anlauf bestehen! Denn Sie wollen ja sicher nicht durchfallen und erneut eine MPU machen müssen, oder? Das können Sie sich mit einer kompetenten Vorbereitung sparen.

Als ehemalige verkehrspsychologisch ausgebildete Gutachter und Diplom-Psychologen wissen wir genau, was Sie dafür machen müssen! Profitieren Sie von unserem langjährigen Wissen.

Melden Sie sich deshalb gleich zur kostenlosen Erstberatung an! Und Sie erhalten sofort einen Termin bei uns!

Warten Sie nicht, denn es geht wirklich um Sie, ihre Selbstständigkeit, ihre Familie und letztendlich IHR Leben! Es ist Ihr erster Schritt & wir beraten Sie kompetent, mit langjährigem Fachwissen und Sie werden es sicherlich nicht bereuen! Wir sind für Sie da! Und wir stehen beratend an Ihrer Seite bis zu Ihrer erfolgreich bestandenen MPU (und oftmals sogar länger).

Wir wissen selbst durch Berichte unserer Klienten und auch als ehemalige Gutachter, dass es wahnsinnig viele „Gerüchte“ über eine MPU gibt. Die MPU wird ja auch oft im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, was allerdings eine nicht seriöse und verharmlosende Sicht der MPU ist, denn um diese zu bestehen, sollten Sie alles andere als ein „Idiot“ sein😊

Wenn man weiß, was auf einen zukommt, ist vieles leichter.

So auch hier bei der MPU!

Und Sie können diese mit einer guten Vorbereitung sehr wohl und erfolgreich bestehen.

Warum wird aber die MPU überhaupt als „Idiotentest“ bezeichnet?

Am Anfang waren diese MPU Untersuchungen sehr stark von der medizinischen Seite beeinflusst und geprägt, ab den frühen 1960-er Jahren wurde dann aber der Einfluss der Psychologen immer größer. Doch es bliebt aber bis heute bei der Bezeichnung „Idiotentest“ für die „Medizinisch – Psychologische – Untersuchung“.

Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist eine „Eignungsprüfung“, die sich aus insgesamt drei Teilen zusammensetzt:

  • Die ärztliche Untersuchung
  • Das psychologische Gespräch
  • Leistungstests u.a. zum Reaktionsvermögen, etc. (meist drei bis fünf verschiedene Tests am PC)

Die MPU soll am Ende der verordneten Sperrfrist prüfen, ob man wieder den Führerschein zurückbekommt oder eben nicht. Sie soll beweisen, dass man nicht mehr auffällig im Straßenverkehr wird. Hierbei geht es aber weniger ums Wissen über den Straßenverkehr, sondern um die charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften, die im Straßenverkehr wichtig sind.

Und genau das und welche Gründe zu Ihrer MPU führten, ist alleine schwer herauszuarbeiten. Und dies alles auch gut in Ihrer MPU zu präsentieren, klar und strukturiert, dazu gehört auf jeden Fall die Aufarbeitung und die kompetente Umsetzung Ihres durch die MPU Vorbereitung erlangten Wissens.

Ja natürlich, das ist Ihr gutes Recht. Wenn Sie allerdings Ihre Fahrerlaubnis behalten bzw. wieder erlangen möchten, brauchen Sie ein positives Ergebnis der MPU.

Wenn Sie sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten möchten, sollten Sie im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle) eine Akteneinsicht beantragen (auch dies können wir für Sie übernehmen!).

In Ihrer Führerscheinakte finden Sie fast alle wichtigen Informationen, die für Ihre MPU relevant sind. So sind dort z.B. Trunkenheitsfahrten, Drogenfahrten oder Geschwindigkeitsverstöße vermerkt.

Ihre Führerscheinakte liegt auch am Tag der MPU den Gutachtern vor und wird von diesen genauestens analysiert.

Und zwar wirklich alles, was in der Akte vorhanden ist und was die Gutachter verwerten dürfen (hier gibt es genaue Vorgaben). Sie sollten sich also vorab selbst ein Bild von Ihrer Akte gemacht haben, damit Sie auf alle Fragen vorbereitet sein können. Es ist immer schlecht, wenn der Gutachter mehr über Sie weiß als Sie selbst.

Somit sind auch im Rahmen der MPU Vorbereitung die Informationen aus der Führerscheinakte sehr wichtig.

Die Behörde gewährt Einblick in die Führerscheinakte: Ihre zuständige Behörde (Führerscheinstelle) wird Ihnen in der Regel eine Akteneinsicht gewähren. Auch dürfen Sie meist Kopien der Unterlagen anfertigen. Diese Kopien sind jedoch ziemlich teuer, deshalb raten wir Ihnen, Fotografien mit dem Smartphone anzufertigen. So können Sie in recht kurzer Zeit die gesamte Akte abfotografieren und zu Hause oder zusammen mit Ihrem MPU Experten in Ruhe die wichtigen Dokumente sichten und unwichtige Dokumente ggf. löschen.

 Wichtig: Achten Sie bei den Fotografien darauf, dass die Kamera scharf gestellt ist. Sonst sind die Unterlagen unter Umständen nicht gut lesbar oder es fehlen wichtige Informationen, weil diese an den Rändern „abgeschnitten“ wurden.

Ihre zuständige Behörde hängt von Ihrem Wohnsitz ab.

Sie finden die für Sie zuständige Stelle am besten mit einer Internetsuche nach „Führerscheinstelle“ oder „Fahrerlaubnisbehörde“. Auch „Führerschein beantragen“ oder „Neuerteilung“ führt oft zum gewünschten Ergebnis. Dann sollten Sie am besten vorab per E-Mail oder Telefon klären, ob und wann Sie für eine Akteneinsicht vorbeikommen können.  Viele Behörden gewähren Einblick nur noch mit Terminen.

Sollten Sie vor Kurzem umgezogen sein, ist es gut möglich, dass Ihre Akte noch bei der Behörde Ihres alten Wohnsitzes liegt. Hier sollten Sie rechtzeitig aktiv werden, damit die Akte von der alten zur neuen Behörde übersandt wird. So vermeiden Sie auch unnötige Wartezeiten vor der MPU, wenn Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung stellen.

Bevor Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung / Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis einreichen, sollten Sie die Frage geklärt haben, ob Sie Drogen- oder Alkoholscreenings im Vorfeld der MPU durchgeführt haben müssen. Sonst kann es passieren, dass das Gutachten negativ ausfällt, weil Sie nicht über einen ausreichend langen Zeitraum belegen können, dass Sie auf Drogen bzw. Alkohol verzichten.

Wenn Sie mit einer Drogenfragestellung zur MPU gehen, benötigen Sie in der Regel meistens mindestens 6 oder 12 Monate Screenings. Dies gilt es vorab mit Ihrem MPU Experten abzuklären.

Bei Alkoholfragestellungen ist es nicht ganz so einfach zu beantworten.

Unterhalb von einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 2,0 Promille werden manchmal keine Screenings benötigt, sofern Sie nur einmal mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind und sofern Ihre Alkoholvorgeschichte unauffällig ist.

Je häufiger Sie aufgefallen sind unter Alkoholeinfluss und je höher die Promillezahl ist, desto wahrscheinlicher wird es, dass Sie auf Alkohol verzichten und dies mit Screenings (oder auch Haaranalyse) belegen müssen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Screenings benötigen, rufen Sie uns einfach kostenlos an und wir schauen, ob wir Ihnen helfen können.

Ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Die Führerscheinstelle gibt Ihnen hierzu einen Fragebogen und erhebt eine Gebühr. Wenn Sie den Antrag auf Neuerteilung / Wiedererteilung vollständig eingereicht haben, wird Ihre Akte an eine Begutachtungsstelle Ihrer Wahl gesandt und Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen einen MPU Termin.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle des zuständigen Wohnortes erteilt werden. Für die Wiedererteilung der FE gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung. Die Führerscheinstelle hat die Voraussetzungen zu prüfen.

Der Antrag auf Erteilung der neuen FE kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

 

Zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle benötigen Sie folgendes für alle Klassen:

  • Biometrisches Lichtbild (35 x45mm)
  • Verwaltungsgebühr (mindestens 105 Euro)
  • Strafbefehlt oder Gerichtsurteil mit Rechtsvermerk sowie Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung).
  • Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde

Für folgende FE-Klassen benötigen Sie folgendes:

  • Klasse AM, A, A1, A2, B, BE, L und T:

-Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle gem.  § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) (Gültigkeit: 2 Jahre)

– Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß § 19 FeV

  • Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
  • Nachweis über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 zu §§ 11 Abs. 9, 48 Abs. 4 und 5 FeV (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Eine ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen einer amtlich anerkannten Sehteststelle (ggf. Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2.) (Gültigkeit: 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß § 19 FeV (nicht erforderlich bei FE für LKW (klasse) oder Bus wenn diese nach dem 31.07.1969 erteil wurde, aber da bitte nachfragen)
  • Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (Gebühr: ca. 29 Euro).
  • Klassen D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
  • Zusätzlich zum Nachweis über die körperliche und geistige Eignung das Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur FE
  • Bei Beantragung der FE-Klassen D, D1, DE, D1E ggf. Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Sinne des Berufskraftfahrer.
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß § 19 FeV

Je nach den Umständen des Einzelfalls seitens der Führerscheinstelle Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung bestehen, die vor Wiedererteilung des FE anhand eines Eignungsgutachtens aufzuklären sind.

Ob Sie eine MPU machen müssen, sagt Ihnen die Führerscheinstelle. Die Kosten für das Gutachten tragen Sie. Sollten Sie dieses nicht fristgerecht vorlegen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ablehnen.

Hierbei ist wichtig, frühzeitig/ggf. während der Sperrfrist, die Zeit bis zur Begutachtung zu nutzen, um fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei sagt Ihnen jedoch die Führerscheinstelle meist nicht, ob Sie eine Abstinenz benötigen oder nicht (Alkohol- oder Drogenproblematik).

Dies kann Ihnen nur ein qualifizierter, kompetenter Berater (Dipl.-Psych.) sagen. Die Führerscheinstelle oder „Bekannte, die schon eine MPU gemacht haben“, wissen dies nicht in ihrem speziellen Fall.

Wurde die FE während der Probezeit entzogen wurde, so kann die FE nur erteilt werden, wenn Sie zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen haben.  Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger gibt es besondere Aufbauseminare. Welches Seminar Sie belegen sollten, sagt Ihnen Ihre Führerscheinstelle.

Erstmalig alkoholauffällige Kraftfahrer, denen die FE gerichtlich entzogen wurde, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an einem speziellen Aufbauseminar zur Verkürzung der Sperrfrist teilzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle.

Bei Drogen; wenn

  • Sie betäubungsmittelrechtlich auffällig geworden sind.

Bei Alkohol, wenn der verdacht der Alkoholabhängigkeit besteht oder

  • Die Fahrerlabunis wegen Alkoholabhängigkeit entzogen wurde bzw. wenn Sie deshalb freiwillig darauf verzichtete haben.

Bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen, wenn

  • Diese fahreignungsrelevant erscheinen (z.B. bei Hypertonie, Psychosen oder Diabetes)

Wichtig: Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen.

Diese kann erst im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens durchgeführt werden und muss von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet sein. In der Regel ist die Begutachtung erst einen Monat vor Ablauf der festgelegten Sperre möglich (wichtig: unbedingt mit der Führerscheinstelle absprechen).

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. mit dem freiwilligen Verzicht endet die Probezeit. Danach beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und eine gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht früher bereits eine Verlängerung erfolgt ist. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist meist eine Auflage für die Fahrerlaubnis, dies aber bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde abklären. Es bietet sich an, eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bereits bei Beantragung der neuen Fahrerlaubnis vorzulegen.

Das Gericht bestimmt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, dass für die Dauer dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann (Sperre). Es kann von der Sperre bestimmte Kraftfahrzeuge (wie z.B. landwirtschaftl. Zugmaschinen) ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie während der Sperre in der Regel nicht fahren.

Das Gericht kann auf Antragstellung die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen FE nachträglich abkürzen, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein könnten. Dies ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten der Sperre möglich. Bitte dies mit einem entsprechenden Anwalt besprechen. Die Gerichte entscheiden über eine Sperrzeitverkürzung.

Auch, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in D kein KFZ führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind.

In der Regel sollten zumindest sechs Monate vergangen sein.

Selbst, wenn Sie keine Screenings durchführen müssen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Verhalten auf der Straße bzw. im Umgang mit Alkohol / Drogen verändert haben und diese Veränderungen über mehrere Monate aufrechterhalten haben.

Und, dass diese Veränderungen stabil sind.

Längere Wartezeiten machen in der Regel nur Sinn, wenn Sie z.B. über 12 Monate Screenings durchführen müssen. Viele Betroffene glauben, dass sie vor dem Ablauf einiger Jahre keine Chance haben, eine MPU zu bestehen.

Viel wichtiger ist jedoch, wie gut Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben, welche Veränderungen Sie durchgeführt haben und wie stabil ihre Veränderungen sind.

Und deshalb ist eine kompetente Beratung so wichtig!

Ja, das können Sie: Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Das macht allerdings nur Sinn, wenn die individuellen Voraussetzungen, wie Abstinenz, Therapie oder sonstige Maßnahmen bereits zu einer stabilen, dauerhaften Veränderung Ihres Verhaltens geführt haben.

Es ist sinnvoll, erst dann einen Termin für Ihre MPU zu beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Sperrfrist ist abgelaufen (oder aber frühestens 3 Monate vor Ablauf)
  • Sie haben inzwischen Ihr Verhalten dauerhaft geändert und sind sich Ihres Vergehens bewusst
  • Sie fühlen sich optimal und mit professioneller Hilfe auf Ihre MPU vorbereitet

Um einen Termin zu bekommen, müssen:

  1. Ihre Unterlagen in der Begutachtungsstelle eingetroffen sein.
  2. Sie die Gebühr für die MPU bezahlt haben.

Im Regelfall müssen Sie mit einigen Wochen Wartezeit für einen MPU-Termin rechnen.

In der Regel dauert es nach der bestandenen MPU ca. 14 (Arbeits-) Tage bis das Gutachten erstellt und versandt ist. Je nachdem, ob Sie die Begutachtungsstelle von der Schweigepflicht entbunden haben oder nicht, werden beide Exemplare des Gutachtens Ihnen selbst zugeschickt oder eines der Gutachten wird direkt der Führerscheinstelle zugesandt.

Nachdem die Führerscheinstelle Ihr positives Gutachten erhalten hat, kann dort entschieden werden, das Ergebnis des Gutachtens anzunehmen oder abzulehnen. Die Führerscheinstelle hat IMMER „das letzte Wort“! Es geschieht nur sehr selten, dass eine Führerscheinstelle sich nicht dem Ergebnis eines Gutachtens anschließt. Wenn die Führerscheinstelle sich dem Gutachten anschließt, kann es bis zu zehn Tagen dauern (manchmal dauert es auch länger), bis Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.

WICHTIG: Erst dann dürfen Sie wieder Auto fahren!

Anordnungen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort ist eindeutig angegeben, unter welchen Voraussetzungen die Straßenverkehrsbehörden den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen können. Dennoch besteht in manchen Konstellationen ein gewisser Ermessensspielraum der Behörden. Im Schreiben der Führerscheinstelle zur Anordnung der MPU steht die Fragestellung beschrieben. Diese liegt auch am Tag der MPU den Gutachtern vor.

Als kompetente Berater sagen wir: es kommt ganz auf ihren individuellen „Fall“ an! Und deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Sie dies mit einem in diesem Fachgebiet ausgebildeten Psychologen im Vorfeld besprechen. Dieser kann dies anhand Ihrer Vorgeschichte genau analysieren.

Pauschal kann man sagen: Es gibt die (eher seltene) Möglichkeit, dass Sie das Konzept des kontrollierten Trinkens erlernen (bitte nur in Absprache mit ihrem Psychologen). Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass die Promillezahl ihrer aktenkundigen Fahrt und ihre Konsumgeschichte wichtig sind für die Einschätzung. Deshalb machen wir keine pauschalen Aussagen hier, sondern möchten dies in einer Beratung mit Ihnen abklären, denn das ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche MPU- und Sie wollen ja auch ihren Führerschein zurückerlangen.

Gehen Sie davon aus, dass Sie ein Jahr abstinent leben müssen — nach erfolgreich abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung und/oder Therapie. Bei der Diagnose einer Abhängigkeit gibt es weitere Besonderheiten, die man wissen muss und diese Sie vorher abklären sollten.

Eine Therapiebescheinigung ist noch kein Beweis dafür, dass jemand abstinent ist.

Den Gutachter interessieren darüber hinaus die Maßnahmen, die getroffen wurden, um ein alkoholfreies Leben zu ermöglichen (z.B. Trainieren von alternativem Verhalten, stabilisierendes Training usw.).

 Um zu bescheinigen, dass Sie über einen längeren Zeitraum ohne Alkohol oder Drogen gelebt haben, brauchen Sie für die MPU einen zertifizierten Abstinenznachweis. Hierbei ist es wichtig, dass die Abstinenznachweise in zugelassenen Laboren gemacht werden!

Nein, aber es kommt natürlich auch auf den Gutachter an.

 Ja, denn wenn bei 1,6 Promille ein Fahrzeug geführt wird, gilt das als Indiz, dass eine Alkoholgewöhnung besteht. Jemand, der selten Alkohol zu sich nimmt. wäre nämlich mit diesem Wert nicht in der Lage, ein Fahrzeug (oder ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug) zu fahren.

Bei einer Alkoholgewöhnung kann Ihnen ein guter und kompetenter Berater helfen; sehen Sie sich zusammen Ihren Alkoholkonsum genau an, sprechen Sie darüber und arbeiten Sie konkrete Schritte aus.

Wenn Sie die Vorbereitungszeit gut nutzen und eine ausreichende Auseinandersetzung mit Ihrem Konsumverhalten nachweisen, können Sie die MPU bestehen. Und wir als ehemalige Gutachter können Sie kompetent dazu beraten!

Auch hier sagen wir: es kommt ganz auf ihren individuellen „Fall“ an!

Und deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Sie dies mit einem in diesem Fachgebiet ausgebildeten Psychologen im Vorfeld besprechen.

Dieser kann dies anhand ihrer Vorgeschichte genau analysieren.

Pauschal kann man sagen: Bei einer Drogenfragestellung brauchen Sie in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten Nachweise für Ihre Drogenfreiheit. Jedoch kommt es auf den Einzelfall.

Deshalb machen wir keine pauschalen Aussagen hier, sondern möchten dies in einer Beratung mit Ihnen abklären, denn das ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche MPU- und Sie wollen ja auch ihren Führerschein zurückerlangen.

Medizinisch Psychologisches Gutachten: Kosten für die Begutachtung sind ganz schön hoch. Die MPU Gutachten Kosten sind je nach Anlass der MPU (Fragestellung der MPU) unterschiedlich. Das heißt, es kommt darauf an, ob Sie wegen Alkohol zur MPU musst, oder ein Drogendelikt zu Ihrem Führerscheinentzug geführt hat. Aber auch zu viele Punkte in Flensburg können zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen. Eher selten sind die Gutachten wegen körperlicher Mängel oder neurologischer Auffälligkeiten.

Die MPU Drogen Kosten sind dabei höher als die MPU Kosten Alkohol. Die MPU wegen Verkehrsrecht ist am günstigsten.

Hier ist eine Zusammenfassung der Kosten für eine MPU (alle Preise sind ungefähre Angaben, da sie von Begutachtungsstelle zu Begutachtungsstelle unterschiedlich sein Können):

Anlass (=Fragestellung) der MPU

Kosten der Begutachtung (inkl. Screening am U-Tag)

Wegen Alkohol

Ca. 630 Euro

Wegen Drogen

Ca. 780 Euro

Wegen Alkohol + Drogen

Ca. 1200 Euro

Wegen Punkten in Flensburg/Straftaten

Ca. 570 Euro

Wegen neurologisch-psych. Auffälligkeiten

Ca. 550 Euro

Wegen körperlicher Mängel

Wegen „Prüfungsauffälligkeiten“

Ca. 550 Euro

Ca. 400 Euro

 

Hier müssen Sie beachten: bei Mehrfachfragestellungen werden die Kosten höher (siehe z.B. Alkohol + Drogen).

Ein zusätzlich beauftragter Dolmetscher (den muss man bei der Begutachtungsstelle „beantragen“) kostet um die 380 Euro.

Die Gesamtosten des medizinisch- psychologischen Gutachtens ergeben sich dann aus den MPU Kosten für alle drei MPU-Teile.

Die Kosten der MPU beinhalten außerdem alle organisatorischen und bürokratischen Dienstleistungen, ebenso ggf. die Screenings am Untersuchungstag.

Hierzu zählen folgende Bereiche der Kosten für die MPU:

  1. Der Leistungsteil (beinhaltet Reaktionstests am PC)

Im Leistungsteil der MPU müssen Sie bestimmte Aufgaben am Computer erledigen. Dadurch entstehen MPU Kosten auf Seiten der Begutachtungsstelle wie zum Beispiel:

  • Anschaffung des Computers
  • Anschaffung des Computerprogrammes
  • Lizenz des Programmes
  • Erstellung des leistungsbezogenen Gutachtenteils durch den Verkehrspsychologen

Deswegen müssen Sie auch für diese MPU Kosten übernehmen.

  1. Kosten der medizinischen Begutachtung

Hier werden Sie mit einem Arzt (meist mit verkehrsmedizinischer Fachrichtung) sprechen und dieser wir Sie untersuchen. Dadurch bezahlst Sie:

  • Anstellung des MPU Verkehrsmediziners
  • Kosten für das Drogenscreening
  • Kosten für das Alkoholscreening
  • Laboranalysen
  • Erstellung des medizinischen Gutachtenteils

Das Drogenscreening kostet am meisten Geld. Deswegen sind Kosten für eine MPU wegen Drogen meistens auch am höchsten. Die MPU Kosten Alkohol sind etwas günstiger, da die Laboranalysen bei der Alkohol MPU nicht so teuer sind. Da dieser Teil z.B. in der MPU wegen Punkten entfällt, kostet diese dann auch entsprechend weniger.

  1. Kosten durch die Begutachtung eines Psychologen

Dieser Teil wird durch einen Diplom Psychologen durchgeführt. Dieser hat eine spezielle Einarbeitung in die Erstellung von verkehrspsychologischen Gutachten durchlaufen und ist verkehrspsychologisch ausgebildet.

 Dieser wird ein „Explorationsgespräch“ führen, welches meistens ca. 45 -60 Minuten dauert.

 

Auch das müssen Sie bezahlen:

  • Anstellung des Psychologen (viele Psychologen sind freiberuflich tätig)
  • Fertigstellung des Gesamtgutachtens
  • Meist ist der Psychologe „federführend“, also auf seine Einschätzung kommt es vor allem an (in Absprache mit dem Arzt)

 

  1. Sonstige Anlässe für eine MPU-Kosten

Darüber hinaus bezahlen Sie die MPU Kosten auch die bürokratische Bearbeitung Ihres Gutachtens (von der Anmeldung zur MPU bis zum Versand).

Dadurch entstehen die doch recht hohen Gesamtpreise für das Medizinisch Psychologische Gutachten.

Bei der Planung Ihrer MPU sollten Sie diese Kosten miteinkalkulieren.

Das Ergebnis der MPU erhalten Sie generell nach zwei Wochen per Post.

Ihre Fahrerlaubnis gibt es jedoch nur zurück, wenn Ihr Gutachten positiv ausgefallen ist. Das ist dann der Fall, wenn Sie die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrer Fahreignung ausräumen konnten.

 

Bei einem negativen Gutachten müssen Sie leider nochmal ran- und das sollten Sie sich ersparen!

 

Es kann aber auch sein, dass Ihr Gutachten weder positiv noch negativ ist und Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung (Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV) empfohlen wird.

Das geschieht, wenn bei Ihnen zwar die richtigen Ansätze für eine langfristige Verhaltensänderung erkennbar sind, Sie diese jedoch noch nicht verinnerlicht haben. Erst durch die Teilnahme an dieser Nachschulung erhalten Sie schließlich Ihre Fahrerlaubnis zurück.

Das Gutachten wird nach Erstellung direkt an Sie verschickt werden, außer, Sie möchten, dass ein Exemplar direkt an die Führerscheinstelle verschickt wird. Dies empfehlen wir jedoch nicht.

Nein, negative Gutachten müssen der Behörde nicht vorgelegt werden.

Sie haben die MPU nicht geschafft- und nun?

Auch wenn der Frust jetzt groß ist, sollten Sie wissen:

Die Durchfallquote bei der MPU ist sehr hoch. Sie beträgt zum Teil bis zu 50 Prozent im Jahresmittel. Das liegt vor allem daran, dass der Test psychologisch angesetzt ist und ermitteln möchte, ob Sie ihre Grundeinstellung zu ihrem vormaligen (Fehl-) Verhalten geändert haben.

Wichtig ist jetzt, den Überblick zu behalten und nicht vorschnell zu handeln.

Denn jetzt gilt es, einiges zu beachten, um weitere Nachteile dringend zu vermeiden.

Ausfertigung des Gutachtens NICHT an die Führerscheinstelle übermitteln.

 

Prüfen Sie zunächst, ob Sie zwei Ausfertigungen des Gutachtens erhalten haben. Denn eine zweite Abschrift ist für die Führerscheinstelle gedacht. Sollte Ihnen nur ein Auszug vorliegen, haben Sie womöglich zugestimmt, dass ein Exemplar direkt der Führerscheinstelle zugestellt wird. Diesen Prozess sollten Sie versuchen schnellstmöglich zu stoppen – sofern noch möglich. Sonst landet Ihr negatives Gutachten nämlich für die nächsten zehn Jahre in den Akten. Wenn Ihnen zwei Ausfertigung vorliegen, sollten Sie wissen: Sie sind keinesfalls verpflichtet das Negativgutachten an die Führerscheinstelle zu schicken. Auch wenn die Behörde versucht Ihnen Druck zu machen. Seien Sie versichert: Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, das Dokument einzufordern. Es gibt schließlich in Deutschland keine Führerscheinpflicht, daher gibt es auch keine Pflicht, seine Fahrtauglichkeit nachzuweisen.  

 

Führerscheinantrag zurückziehen: Wahrscheinlich wird Ihr Führerscheinantrag abgelehnt. Dem (und der damit verbundenen Bearbeitungsgebühr) können Sie zuvorkommen, indem Sie selbst den Antrag zurückziehen – am besten ohne weitere Angaben.

Sie beantragen den Führerschein dann einfach wieder, sobald Sie die MPU erfolgreich absolviert haben.  

 

Zu Ihrem zweiten Versuch sollten Sie auf jeden Fall (noch) besser vorbereitet erscheinen. Bei der Vorbereitung zum Test helfen MPU-Beratungen oder -kurse. 

Betrachten Sie eine solche Aufforderung als Chance. Wenn der Gutachter in dem Gutachten eine Kursempfehlung gemäß § 70 FeV genehmigen ausspricht, bedeutet dies, dass Sie nach Kursteilnahme wieder für geeignet erachtet werden, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Wenn Sie diesen Kurs nicht besuchen, werden Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht wiederbekommen und damit weiterhin erst mal bis zur nächsten (positiven) MPU ohne Führerschein leben müssen.

Wenn Ihre MPU positiv nach der Begutachtung ausfällt und Ihre Testergebnisse bei den Leistungstests am PC nicht ausreichend sind, kann der psychologische Gutachter dir eine „Fahrverhaltensbeobachtung“ empfehlen.

Diese kostet weitere ca. 300 Euro und Sie werden dann (im Nachgang der MPU und nach Vereinbarung eines Termines) eine bestimmte Strecke mit einem psychologischen Gutachter der Begutachtungsstelle in einem KFZ einer von Ihnen gewählten Fahrschule (mit Fahrschullehrer) fahren, um zu zeigen, dass Sie den Leistungsanforderungen in der Praxis beim Autofahren gerecht werden. Dauer der Fahrverhaltensbeobachtung: ca. 60 Minuten.

Wenn Sie diese erfolgreich bestehen, wird das MPU Gutachten positiv abgeschlossen und Sie bekommen endlich Ihren Führerschein zurück!

Diese Chance sollten Sie unbedingt auch nutzen!

Die amtliche Anerkennung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) ermächtigt diese zur Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Darüber bestimmt die sogenannte Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Hier erhalten Sie einen Auszug zu den Begutachtungsstellen für Fahreignung geordnet nach Trägern:

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Begutachtung/Unterseiten/Liste-PLZ.html

Die Angaben stammen von der Publikation der bast (Bundesanstalt für Straßenwesen).

Sofern Sie bei Ihrer Suche auf eine MPU-Begutachtungsstelle treffen, die Sie nicht in der Liste erwähnt finden, empfehlen wir Ihnen davon Abstand zu nehmen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns im Gespräch!

Weiterhin finden Sie bei uns eine Auflistung aller Begutachtungsstellen in Deutschland!

Eine Frist bis zur Wiederholung der Prüfung gibt es nicht, wenn das MPU-Gutachten negativ ausfiel.

 Doch ist es nicht empfehlenswert, direkt im Anschluss einen neuen Termin zu vereinbaren.

Die Gründe, die auch im ersten Test zum Durchfallen führten, werden höchstwahrscheinlich noch vorliegen.

Betroffene können zunächst versuchen, den Empfehlungen des negativen Gutachtens zu folgen, um ihre Fahreignung wiederherzustellen. Und empfehlenswert ist hier: das negative Gutachten bei Ihrem Berater vorzulegen, denn das kann die weitere Vorbereitung erleichtern und stützen!

Aber: Sie können die MPU so oft machen, wie Sie möchten und wie Sie eben das nötige Geld dafür haben.

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis verkehrsfähig. Dies bedeutet, dass seit diesem Tag jeder Arzt einem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben kann. Doch welche Folgen hat ein solches Rezept für Ihren Führerschein? Das ist eine berechtigte Frage.

Wenn Sie nun deswegen eine MPU machen müssen, soll geklärt werden, „ob es zu erwarten ist, dass Sie als Fahrerlaubnisinhaber zukünftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein KFZ führen werden“. Hierbei sollte einiges beachtet und berücksichtigt werden.

Hierbei sollte jedoch Ihr individueller Fall und auch Ihre Akte, die bei der Führerscheinbehörde eingesehen werden kann, sehr genau betrachtet werden und es gilt hier umso mehr die Tatsache, dass Sie die MPU in der Regel nur mit einer sehr guten MPU Vorbereitung erfolgreich bestehen werden. Bitte fragen Sie hier direkt bei uns nach!

Dann gibt es bei uns für Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Die individuelle VIP Einzelberatung für Sie
  2. Wir bieten regelmäßig frauenspezifische MPU Vorbereitungskurse an. Fragen Sie einfach nach oder schauen Sie auf unsere Webseite für die aktuellen Termine. Es sind kleine Gruppen mit Frauen, die ausschließlich von Diplom Psychologinnen/MPU-Expertinnen betreut werden und es ist immer wieder eine ganz spezielle Atmosphäre.

 

Es lohnt sich definitiv!

Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Beratungsgespräch:

Natascha Schlienz - MPU-Expertin.de - MPU-Vorbereitung Beratung Reutlingen Tübingen Stuttgart VIP Premium Einzelberatung

Erfolgreich die MPU bestehen – mit uns bekommen Sie endlich Ihren Führerschein zurück!

Kooperationspartner:

Kontakt:

MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz

Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach

Tel. 0172/7877071

Festnetz: 07121/2659165
Info77@mpu-expertin.de
www.mpu-expertin.de